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Winterreifenpflicht für PKW in Österreich

In Österreich gilt bekanntlich im Zeitraum vom 01. November bis 15. April die Winterreifenpflicht auch für PKW.

Herr M. fuhr mit seinem PKW mit zügiger Geschwindigkeit auf der Arlbergpassstraße talwärts. Die Fahrbahn war schneebedeckt, sodass der PKW in einer Rechtskurve nach links abkam, wodurch es zur Kollision mit einem bergwärts fahrenden PKW kam. Beide PKW’s wurden schwer beschädigt.

Herr M. verfügte glücklicherweise über eine Kaskoversicherung und machte dort die Reparaturkosten an seinem PKW, welche rund € 15.000,00 betrugen, geltend. Zur Überraschung von Herrn M. lehnte der Kaskoversicherer jegliche Leistung ab. Dies mit der Begründung, dass sich aus dem vom Kaskoversicherer eingeholten Gutachten ergeben würde, dass die am Fahrzeug von Herrn M. zum Unfallzeitpunkt montierten Reifen zwar als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet wären, die Profiltiefe der Reifen aber bei allen vier Reifen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen 4 mm liegen würde, daher im Sinne des Gesetzes eben keine Winterreifen verwendet worden sein.

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass zudem eine Bergstraße abwärts mit diesen Reifen befahren worden sei, würde gesamthaft grobfahrlässiges Verhalten vorliegen, sodass die Kaskoversicherung eben nicht leisten müsse.

Herr M. wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und brachte Klage gegen den Kaskoversicherer ein. Den Prozess hat Herr M. in zwei Instanzen verloren und haben die Gerichte ausgesprochen, dass das talwärts Befahren der Arlbergpassstraße bei den damaligen winterlichen Fahrverhältnissen mit für Winterreifen nicht ausreichender Profiltiefe als grobfahrlässig zu qualifizieren sei, die Ablehnung des Kaskoversicherers daher zurecht erfolgt sei.

Der Umstand, dass Herr M. bei den Reifen „gespart“ hat, kam ihm im gegenständlichen Fall teuer zu stehen.