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Schadenersatzansprüche bei Verkehrsunfall mit unbekanntem Unfallgegner?

Herr N. nutzte das schöne Wochenendwetter, um mit seiner Gattin eine Motorradtour zu unternehmen. Im Bereich einer langen Geraden auf einer Bundesstraße, ohne besondere Geschwindigkeitsbeschränkung fuhr Herr N. mit gemütlichen 80 km/h, als aus seiner Sicht sehr knapp vor ihm, aus einer Bauhofzufahrt, in Fahrtrichtung von Herr N. rechts gelegen, ein PKW mit Anhänger vorrangverletzend in die Bundesstraße einbog, um die Fahrt in Gegenrichtung der Fahrtrichtung von Herrn N. fortzusetzen. Herr N. versuchte noch eine Bremsung sowie ein Ausweichmanöver nach rechts, um die Kollision mit dem PKW zu vermeiden, was Herrn N. auch gelang. Allerdings verlor Herr N. im Zuge dessen seine Kontrolle über das Motorrad und kam unglücklich zu Sturz, sodass neben einem beträchtlichen Schaden am Motorrad, Herr N. auch komplizierte multiple Beinfrakturen erlitt an deren Folgen er lebenslang leiden wird müssen.

Die Ehegattin von Herrn N. hat zwar den Vorfall beobachtet, war aber nicht in der Lage sich das Autokennzeichen zu notieren, zumal dessen Lenker die Fahrt einfach fortsetzte.

Insofern konnten Herr und Frau N. gegenüber der verständigten Polizei lediglich angeben, dass es sich um ein rotes Fahrzeug mittlerer Größe handelte und blieben in der Folge die Ausforschungsmaßnahmen der Polizei, einschließlich „Zeugenaufruf“ erfolglos. Am Wochenende war der Bauhof nämlich nicht in Betrieb und wurde das im grenznahen Bereich liegende Bauhofgelände samt angeschlossenem „Müllablageplatz“ häufig auch von ausländischen „Mülltouristen“ frequentiert.

Auch wenn Herr N. sich wenig Hoffnung machte, mangels Ausforschung des Unfalllenkers Schadenersatzansprüche durchzusetzen, konsultierte er einen Rechtsanwalt. Dieser wies Herrn N. darauf hin, dass in diesem Fall die Möglichkeit besteht, nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz Schadenersatzansprüche gegenüber dem Fachverband der Versicherungsunternehmungen zu erheben, was in der Folge auch geschah. Nachdem der Fachverband der Versicherungsunternehmungen jegliche Haftung abgelehnt hatte, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, in welchem nun die Haftungsfrage geklärt wird.

Erfahrungsgemäß kann gesagt werden, dass im konkreten Fall recht gute Erfolgsaussichten für Herrn N. bestehen, das Gericht zu überzeugen, dass der Unfall sich so wie von ihm geschildert abgespielt hat. Dies insbesondere aufgrund des Umstandes, dass auch Frau N. den Unfall beobachtet hat und die Unfallschilderung Ihres Ehegatten bestätigen kann. Sofern dies gelingt, wäre der Fachverband der Versicherungsunternehmungen verpflichtet Herrn N. die unfallkausal entstandenen Schäden zu ersetzen.