Veröffentlichung


Neues Steuerabkommen Österreich / Liechtenstein

Am 29.01.2013 wurde das Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein unterzeichnet. Dieses soll aller Voraussicht nach am 01.01.2014 in Kraft treten.

Das Steuerabkommen regelt insbesondere auch die Möglichkeit einer Straffreiheit durch Nachversteuerung für die Vergangenheit.

Vom Steuerabkommen erfasst sind nicht nur Vermögenswerte auf liechtensteinischen Konten und Depots, sondern auch Finanzvermögen, die von liechtensteinischen Treuhänder bzw liechtensteinischen Vermögensstrukturen (Stiftungen, Trusts, Versicherungsmäntel) gehalten werden.

Um einem diesbezüglichen Finanzstrafverfahren zu entgehen, bietet das Steuerabkommen zwei Möglichkeiten der Nachversteuerung für die Vergangenheit. Zum einen die Durchführung einer Einmalzahlung, zum anderen die freiwillige Meldung.

Da das Steuerabkommen voraussichtlich am 01.01.2014 in Kraft tritt und bei der anonymen Einmalzahlung der Betrag bis spätestens 5 Monate nach in Kraft treten des Steuerabkommens zu entrichten ist, ist jedoch Eile geboten und sollte man sich frühzeitig darüber Gedanken machen, für welchen Weg man sich entscheidet.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Finanzstrafrechtes tätig und arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, welche die Beratung der Klienten in steuerlicher Hinsicht durchführt.

Jeder der vom neuen Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein betroffen ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Sie können sich jederzeit gerne an uns wenden.